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Debitkarte statt Bezahlkarte!

Überall suchen die Menschen nach Zuflucht und fliehen vor Krieg. Die Europäische
Union nimmt hier seltsamerweise erhebliche Anstrengungen vor, um die Ankunft von
Glüchteten zu erschweren. Mit dem Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS)
wurde eine Reform geschaffen, die die Einhaltung von Menschenrechten gegenüber
Geflüchteten gefährdet und Mechanismen geschaffen werden, die sie diskriminieren
und ihre Leben in Sicherheit einschränken.

So auch die geplante Einführung der Bezahlkarte. Bisher haben Geflüchtete ihre
Leistungen in Form von Bargeld erhalten. Nun soll in den Bundesländer die Option
der Bezahlkarte eingeführt werden, bei der die verfügbare Geldsumme eingezahlt
wird. Diese Einführung einer Karte, die es ermöglicht schnell und zuverlässig
Geld zu erhalten lehnen wir grundsätzlich nicht ab. Der Aufwand der sonst in den
Sozial Ämtern durch die Bargeldauszahlung entsteht wird so erleichtert. Jedoch
haben wir in den letzten Wochen das Potenzial gesehen wie die Bezahlkarte das
Leben der Geflüchtete einschränkt und sie diskriminiert. In Deutschalnd gab es
aus verschiedenen Bundesländer Forderungen die diskriminierend sind:
Kaufeinschränkungen, regionale Einschränkungen, keine Möglichkeit Bargeld
abzuheben oder mit dieser im Internet zu bezahlen.

Daher fordern wir den Bremischen Senat dazu auf die Bezahlkarte
diskriminierungsfrei zu gestalten und die Abgeordneten dazu auf ihren
Handlungsspielraum voll auszuschöpfen, um dies zu erreichen! Bei der Gestaltung
soll das Hannoveraner Modell, das die Bezahlkarte wie eine normale Debitkarte
gestaltet, als Vorbild dienen. Außerdem sollte die Einführung innerhalb der
Kommunen freiwillig geschehen. Sollte jedoch eine Bezahlkarte eingeführt werden,
hat diese wiefolgt auszusehen:

  • Die Gestaltung der Karte muss Bankkarten ähneln. Es darf kein Unterschied
    ersichtlich sein!
  • Die Möglichkeit der Einrichtung eines Bankkontos mit allen darin
    enthaltenen Funktion muss den dazu berechtigten Personen erhalten bleiben.
  • Zugang zu Bargeld ermöglichen und keine Limits für Auszahlung und
    Abhebung.
  • Keine Einschränkungen der kaufbaren Waren. Online-Shopping muss möglich
    sein!
  • Die Karte sollte in ganz Deutschland anwendbar sein. Regionale
    Einschränkungen verschlechtern die Lebensqualität der Menschen!
  • Es darf keine Einschränkung der Persönlichkeitsrechte durch z.B. Einsicht
    in die Zahlungen von Dritten geben.
  • Auszuzahlende Leistungen stehen Personen auch bei Rechtskreiswechsel ohne
    Unterbrechung zu. Das gilt für den Wechsel aus dem AsylbLG-Bezug und
    mögliche vorher nicht verausgabte Leistungen.
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