Viele Geflüchtete aus der Ukraine, die keine ukrainische Staatsangehörigkeit haben, verlieren am 31. August ihr Aufenthaltsrecht. Es handelt sich um Menschen aus Drittstaaten, die vor dem 24. Februar 2022 alle in der Ukraine ihren Lebensmittelpunkt und ihr Umfeld hatten, dort arbeiteten oder studierten.
Das Land Bremen hat im Mai zumindest angekündigt, einigen Studierenden über eine sogenannte Fiktionsbescheinigung für sechs Monate eine weitere Bleibeperspektive zu ermöglichen. Sechs Monate sind allerdings auch für die Studierenden zu kurz, um sich eine langfristige Bleibeperspektive durch Spracherwerb, Studienvorbereitung und die entsprechende Finanzierung zu organisieren. Zudem sind Geflüchtete aus Drittstaaten ohne Studierendenstatus von dieser Regelung ausgenommen.
Die Grüne Jugend Bremen fordert deshalb ein sicheres Aufenthaltsrecht für ALLE geflüchtete Menschen aus der Ukraine – egal welche Staatsangehörigkeit sie haben!
Lena Kramer, Sprecherin der Grünen Jugend Bremen, kommentiert: „Der Krieg macht keinen Unterschied nach Staatsbürgerschaft. Die rechtliche Ungleichbehandlung von geflüchteten Drittstaatsangehörigen aus der Ukraine muss ein Ende haben!“
Franziska Tell, Sprecherin der Grünen Jugend Bremen, fügt hinzu: „Die Menschen sind aus dem gleichen Land über die gleichen Wege geflohen – wir müssen ihnen also auch gleiche Perspektiven anbieten, statt weiter Unterschiede zu machen! Sie brauchen Sicherheit, um leben, arbeiten und studieren zu können.“
Die konkreten Forderungen sind:
– Erteilung und Verlängerung von Fiktionsbescheinigungen oder Aufenthaltstiteln für ALLE geflüchteten Drittstaatsangehörigen aus der Ukraine
– Die Dauer des Aufenthalts muss mindestens zwei Jahre betragen!
– Sozialleistungen zur Existenzsicherung, sichere und angemessene Unterkünfte, Zugang zu Sprach- und Integrationskursen, Zugang zum Studium, Aussetzung des Finanzierungsnachweises für die Beantragung eines Aufenthaltstitels zu Studienzwecken für alle Geflüchteten aus der Ukraine, auch für Drittstaatsangehörige! Auch drittstaatsangehörige Studierende müssen BAFöG beantragen können!